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ECHR befiehlt Turkey, Osman Kavala in dritter verbindlicher Entscheidung freizulassen

Der European Court of Human Rights hat am 25. August 2026 Turkey angeordnet, Osman Kavala unverzüglich freizulassen, und entschieden, dass seine fortgesetzte Inhaftierung rechtswidrig und unmenschlich sei.

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ECHR orders Turkey to free Osman Kavala in third binding ruling

Dritte verbindliche Anordnung

Der European Court of Human Rights hat am 25. August 2026 Turkey angeordnet, Osman Kavala unverzüglich freizulassen. Das Gericht entschied, dass die fortgesetzte Inhaftierung des Aktivisten rechtswidrig ist und einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung entspricht.

Kavala, ein zivilgesellschaftlicher Aktivist und Philanthrop, ist seit fast einem Jahrzehnt inhaftiert. Dies ist die dritte verbindliche ECHR-Entscheidung in seinem Fall, berichtet die BBC berichtet.

Einhaltung zweifelhaft

Turkey hat sich geweigert, die beiden vorherigen Anordnungen umzusetzen. Es ist unklar, ob Ankara der neuesten Entscheidung folgen wird.

Die Entscheidung verstärkt die Prüfung von Turkeys Menschenrechtsverpflichtungen im Vorfeld des Treffens des Council of Europe's Committee of Ministers im September.

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