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Ein deutsches Gericht hat angeordnet, dass der 30‑jährige Yevhen Bezchasnyi keine weitere Haftstrafe verbüßen muss, weil er einen Versand von GPS‑Tracking‑Geräten in die Ukraine organisiert habe, der laut Staatsanwaltschaft Teil einer von Russland gesteuerten Sabotageaktion war.

Das Landgericht in Stuttgart hat entschieden, dass der Haftanteil der gegen Yevhen Bezchasnyi, einen 30‑jährigen Ukrainer, verhängten Strafe bereits verbüßt ist. Das Gericht ordnete daher seine Freilassung an und stellte fest, dass das Urteil ein klares Signal sende, dass vergleichbare Fälle energisch verfolgt werden.
Bezchasnyi wurde für schuldig befunden, den Versand von GPS‑Tracking‑Geräten organisiert zu haben, die die Staatsanwaltschaft mit Sabotageaktivitäten in Verbindung brachte. Die Geräte wurden im März 2024 in die Ukraine geschickt, im Rahmen eines Versuchs, Transportwege zu kartieren. Laut Urteil wurde die Operation von einer Einrichtung des russischen Staates geleitet und im Auftrag eines Kontakts aus der von Russland besetzten Stadt Mariupol durchgeführt.
Das Gericht stellte fest, dass Bezchasnyi zwei Pakete koordinierte, die ebenfalls Ersatzteile für Automobile enthielten. Er übergab die Tracking‑Geräte einem 22‑jährigen Empfänger in Konstanz, der die Pakete anschließend an einen Empfänger in Cologne weiterleitete. Ein 25‑jähriger nutzte daraufhin einen inländischen Versanddienst, um die Geräte nach Ukraine zu senden.
Bezchasnyi wurde im Mai 2025 in der Schweiz festgenommen und später im selben Jahr nach einer Auslieferung an die deutsche Gerichtsbarkeit überstellt. Zwei weitere ukrainische Männer im Alter von 22 bzw. 25 Jahren wurden freigesprochen, weil das Gericht nicht nachweisen konnte, dass sie von einem Sabotageplan wussten.
Die Staatsanwaltschaft hatte zudem einen separaten Plan zum Versand von Sprengvorrichtungen vermutet, doch es wurden keine Beweise gefunden, die die Angeklagten mit diesem mutmaßlichen Vorhaben in Verbindung bringen.
Der Innenminister von Germany, Alexander Dobrindt, verband die jüngste Entdeckung einer Drohne, die mit Sprengstoff in der Nähe eines ukrainischen Frachtflugzeugs am Flughafen Leipzig‑Halle gefunden wurde, mit einem möglichen hybriden Angriff einer fremden Macht, ohne Russland zu benennen. Der Fall erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem Germany nach wie vor der größte europäische Unterstützer der Ukraine ist und wegen der mit dem Krieg verbundenen Spionage in erhöhter Alarmbereitschaft steht.
Rechtsexperten erwarten, dass die Entscheidung die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsdiensten von Germany und der Ukraine stärkt und zu strengeren Zollkontrollen von Paketen mit elektronischen Bauteilen führt. Das Urteil soll zeigen, dass die Behörden ähnliche Fälle weiterhin verfolgen werden, angesichts größerer Bedenken über den Krieg und damit verbundene Steuerfragen, die Europa betreffen.