European business, markets and politics
https://morningwire.eu/fr/la-hongrie-ouvre-un-registre-public-interdisant-les-entreprises/
Die Integrity Authority von Hungary hat ein öffentlich zugängliches Register eingeführt, das Unternehmen ausschließt, deren leitende Angestellte endgültige strafrechtliche Verurteilungen haben, aus EU-finanzierten Beschaffungen, mit einer 20‑tägigen Frist für Einsprüche zur Entfernung.

Die Integrity Authority von Hungary hat ein öffentliches Register eingeführt, das Wirtschaftsakteure, deren leitende Angestellte oder wirtschaftlich Berechtigte endgültige strafrechtliche Verurteilungen haben, von EU-finanzierten öffentlichen Aufträgen ausschließt und den Behörden 20 Tage gibt, um Einwände zu prüfen und über eine Entfernung zu entscheiden. Laut Euronews schließt die Datenbank Unternehmen aus, wenn ein leitender Angestellter, Aufsichtsratsmitglied, Geschäftsführer oder wirtschaftlich Berechtigter einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung wegen Straftaten nach dem Public Procurement Act unterliegt.
Die Regierung bezeichnet die Maßnahme laut Euronews als wesentlich, um eingefrorene EU-Kohäsionsmittel wieder freizugeben, und als Instrument, sowohl Missbrauch zu beseitigen als auch einen Weg zur Selbstreinigung zu bieten. Wirtschaftsakteure, die nachweisen, dass sie ihre Vertrauenswürdigkeit wiederhergestellt haben, können aus dem Register entfernt werden.
Ein Wirtschaftsakteur, der einen Einspruch einlegt, muss nachweisen, dass er den durch die Straftat verursachten Schaden kompensiert hat und technische, organisatorische und personelle Maßnahmen eingeführt hat, um weitere Verstöße zu verhindern. Die zuständigen Behörden haben anschließend 20 Tage, um den Einspruch zu prüfen und zu entscheiden, ob das Unternehmen aus dem Register entfernt wird.
Das Register ist Teil der ersten konkreten Schritte Budapests, um die EU‑Rechtsstaatlichkeitsbedingungen für die Freigabe zuvor eingefrorener Kohäsionsmittel zu erfüllen. Die Integrity Authority startet nun die ersten Registrierungsverfahren.
Die nächste Prüfung besteht darin, ob Brussels das Register als ausreichend erachtet, um die eingefrorenen Kohäsionsmittel freizugeben.