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Oberlandesgericht Köln genehmigt Hauptverhandlung gegen Hamburger Steuerbeamtin im €90‑Mio‑Warburg‑cum‑ex‑Fall

Das Oberlandesgericht Köln hat die Hauptverhandlung gegen die Hamburger Steuerbeamtin Daniela P. genehmigt, die beschuldigt wird, MM Warburg bei der Beibehaltung von €90 Mio. unrechtmäßig erhaltener cum‑ex‑Steuerrückerstattungen unterstützt zu haben.

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Cologne court authorises main hearing for Hamburg tax officer in €90m Warburg cum-ex case

Das Oberlandesgericht Köln (Kölner Oberlandesgericht) hat die Hauptverhandlung gegen die Hamburger Steuerbeamtin Daniela P. genehmigt, weil ihr vorgeworfen wird, MM Warburg geholfen zu haben, €90 Mio. unrechtmäßig erhaltener cum‑ex‑Steuerrückerstattungen zu behalten.

Das Oberlandesgericht Köln erließ am 10. August 2026 das 30‑seitige Urteil, hob eine Entscheidung der Vorinstanz auf und erlaubte, dass die Anklage der Kölner Staatsanwaltschaft wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung vor dem Landgericht Bonn (Landgericht) weiterverfolgt wird.

Die Parteien und die Summe

Daniela P. wird beschuldigt, die Hamburger Privatbank MM Warburg bei der Beibehaltung von €90 Mio. cum‑ex‑Steuerrückerstattungen unterstützt zu haben, die laut Anklage unrechtmäßig erlangt wurden.

cum‑ex‑Fall: Hauptparteien und Betrag
ParteiRolleBetrag
Daniela P.Hamburger SteuerbeamtinBeschuldigt, die Beibehaltung von €90 Mio. zu unterstützen
MM WarburgHamburger Privatbank€90 Mio. in cum‑ex‑Rückerstattungen Gegenstand
Source: Tagesschau

Tagesschau berichtet, dass Daniela P. die erste deutsche Beamtin ist, die im cum‑ex‑Skandal strafrechtlich verfolgt wird.

Wie es weitergeht

Der Fall wird nun zum Landgericht Bonn für die Hauptverhandlung weitergeleitet. Das Urteil ist ein Verfahrensbeschluss und entscheidet nicht über den Kern der Vorwürfe.

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