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Das Oberlandesgericht Köln hat die Hauptverhandlung gegen die Hamburger Steuerbeamtin Daniela P. genehmigt, die beschuldigt wird, MM Warburg bei der Beibehaltung von €90 Mio. unrechtmäßig erhaltener cum‑ex‑Steuerrückerstattungen unterstützt zu haben.

Das Oberlandesgericht Köln (Kölner Oberlandesgericht) hat die Hauptverhandlung gegen die Hamburger Steuerbeamtin Daniela P. genehmigt, weil ihr vorgeworfen wird, MM Warburg geholfen zu haben, €90 Mio. unrechtmäßig erhaltener cum‑ex‑Steuerrückerstattungen zu behalten.
Das Oberlandesgericht Köln erließ am 10. August 2026 das 30‑seitige Urteil, hob eine Entscheidung der Vorinstanz auf und erlaubte, dass die Anklage der Kölner Staatsanwaltschaft wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung vor dem Landgericht Bonn (Landgericht) weiterverfolgt wird.
Daniela P. wird beschuldigt, die Hamburger Privatbank MM Warburg bei der Beibehaltung von €90 Mio. cum‑ex‑Steuerrückerstattungen unterstützt zu haben, die laut Anklage unrechtmäßig erlangt wurden.
| Partei | Rolle | Betrag |
|---|---|---|
| Daniela P. | Hamburger Steuerbeamtin | Beschuldigt, die Beibehaltung von €90 Mio. zu unterstützen |
| MM Warburg | Hamburger Privatbank | €90 Mio. in cum‑ex‑Rückerstattungen Gegenstand |
| Source: Tagesschau | ||
Tagesschau berichtet, dass Daniela P. die erste deutsche Beamtin ist, die im cum‑ex‑Skandal strafrechtlich verfolgt wird.
Der Fall wird nun zum Landgericht Bonn für die Hauptverhandlung weitergeleitet. Das Urteil ist ein Verfahrensbeschluss und entscheidet nicht über den Kern der Vorwürfe.